Revisionsantrag beim BVerwG abgelehnt
Der Beschluss des BVerwG löst bei Detailkenntnis des Falls in vielerlei Hinsicht Kopfschütteln aus. Zwar ist ein Revisionsantrag eine höchst juristische Angelegenheit, trotzdem sollten die Betroffenen zu guter Letzt das Gefühl haben korrekt und nachvollziehbar behandelt worden zu sein. Dem ist im Fall Wassergall erneut nicht so.
Daher werden wir aufgrund der Mängel im Beschluss eine Anhörungsrüge mit Antrag auf Fortführung des Verfahrens einreichen. Dies ist auch zwingende Voraussetzung für ein eventuelle Verfassungsbeschwerde.
Lassen Sie mich versuchen unsere Hartnäckigkeit an einem Beispiel zu erläutern:
Die Kreisverwaltung erteilt dem Roggehof 1988 die Baugenehmigung für einen Reiterhof mit Restaurant und Appartements an der Straße Wassergall. Diese öffentliche Straße war zwingende Voraussetzung für die Genehmigung und das in Folge ausgeführte Projekt. Bei weiteren Bauprojekten in 2005, 2006 und 2008, wird vom Bürgermeister und der VGV Herrstein erneut amtlich bestätigt, dass der Roggehof über eine befahrbare öffentliche Straße erschlossen ist. Auch diese Projekte wurden in Folge verwirklicht. Alle Dokumente liegen uns vor.
Vor Gericht haben Hintertiefenbach und Herrstein dagegen immer wieder behauptet, die Wassergall sei eh und je nur ein Feldweg gewesen. Die Frage, wieso es Gewerbebetriebe an einem Feldweg geben kann, wurde von uns zwar vorgetragen, jedoch nie behandelt.
Der rechtliche Status der Wassergall wird von der Verwaltung offensichtlich je nach Gutdünken im Einzelfall dargestellt. Eine Wahrung von Interessen der Allgemeinheit ist nicht erkennbar. Dieses Handeln ist von den Verwaltungsgerichten bisher gestützt oder nicht bemerkt worden.
Deutlich wurde dies auch in einem Beitrag des SWR aus 2017, wo Ortsbürgermeister Ebels äußerte … es sind meine Leute und wenn die ein Problem haben dann bin ich vor Ort.
Die Problemlösung seiner Leute ist dabei ganz einfach, bei Bauprojekten wird die Wassergall zur öffentlichen Straße und wenn die Anlieger sich am Verkehr stören, dann wird sie zum Feldweg.
Wie die Sperrung das Leben der Regulshausener betrifft, das spielt in Hintertiefenbach offensichtlich keine Rolle.
Wir sehen uns daher behördlicher Willkür ausgesetzt. Willkür ist insbesondere dann gegeben, wenn eine Entscheidung unter keinem rechtlich denkbaren Aspekt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht. Diese Willkür der lokalen Verwaltung und das insgesamt fehlende rechtliche Gehör überlegen wir in eine Verfassungsbeschwerde münden zu lassen.
Eine weitere Sache, die uns sehr betrifft, ist der Umstand, dass Herrstein die Wassergall für jeglichen Verkehr, auch für Radfahrer gesperrt hat. Dies ist alleine schon aus Gründen des Umweltschutz und der Nachhaltigkeit nicht vertretbar und völlig sinnlos.
Uns sind Fälle bekannt, in denen Rad fahrende Kinder und Jugendliche von Anliegern gefilmt, beschimpft und mit Anzeige bedroht werden. Eine Rollstuhlfahrerin klemmte kürzlich an der Schranke fest, weil die Anlieger den Durchgang neben der Schranke immer wieder mit einem Betonkübel einengen.
Herrstein unternimmt nichts dagegen. Anzeigen laufen bisher ins Leere. Nicht einmal das Filmen, speichern und die weitere Verwendung und Veröffentlichung der Daten von Radfahrern und Passanten wird geahndet. Ein nicht tragbarer Zustand.
All dies motiviert uns, auch unabhängig rein juristischer Betrachtungen, solange gegen die Sperrung der Wassergall vorzugehen, bis seitens der Verwaltung ein für alle Betroffene akzeptabler Zustand wiederhergestellt ist. Dies führt auch zu der wichtigen Frage, ob an der von OB Frühauf ins Spiel gebrachten Alternativtrasse ernsthaft weitergearbeitet wird. Denn die Anbindung von Regulshausen alleine über die Serpentinen kann aus vielerlei Gründen keine dauerhaft tragbare Lösung sein.
29.12.2020
Joachim Elfner
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