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Berufung beim OVG läuft

Die ausführliche Begründung der Berufung der Klage gegen die VGV Herrstein wurde letzte Woche fristgerecht beim OVG in Koblenz eingereicht.

Am 14.09.2018 hatten wir über die Ungereimtheiten beim Flächennutzungsplan der VGV Herrstein (FNP) berichtet. Die beiden beteiligten Verwaltungen und der Ortsbürgermeister Hintertiefenbach wurden über unsere Feststellungen informiert und selbstredend um Aufklärung gebeten.


Ergebnis: Die Kreisverwaltung will sich nicht äußern solange das Verfahren beim OVG läuft. Die VGV Herrstein äußert sich ebenfalls nicht und kündigte heute die Prüfung der Möglichkeit einer Unterlassungserklärung an. Das bedeutet, dass die Verwaltung offensichtlich nicht für die gebotene Aufklärung sorgt, sondern eher überlegt uns mundtot zu bekommen. Dabei wäre es doch sicher einfacher die im Raum stehenden Kritiken nachvollziehbar auszuräumen?


Im Übrigen ist der Flächennutzungsplan von der Verwaltung nebst den zugehörigen erläuternden Unterlagen für jedermann öffentlich zugänglich zu halten. Wen es interessiert zu sehen wie die Unterschrift zur Genehmigung quasi als Etikett verklebt wurde, der kann und darf in der Herrsteiner Bauverwaltung anfragen und sich selber ein Bild von dem vorgefundenen Zustand machen.


Da die Verwaltung den gegebenen Spielraum zur Aufklärung offensichtlich nicht nutzt, werden wir die Sache nun an anderer Stelle anbringen und dort um Aufklärung ersuchen.

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