Bürgerinitiative entlarvt Verwaltung
Pressenotiz
Lüge? Straßensperrung aufgrund falscher Angaben vor Gericht?
Mauschelei und Lüge - gestern noch beurkundet - heute nicht mehr wahr. Ist das die Praxis in rheinland-pfälzischen Amtsstuben? In der Verbandsgemeinde Verwaltung Herrstein scheint dies jedenfalls zum üblichen Handwerkszeug zu gehören.
Begonnen hat der Polit- besser Verwaltungskrimi aufgrund der Sperrung eines kurzen Straßenstücks. Die zwei Kilometer lange Wassergall verbindet den Idar-Obersteiner Stadtteil Regulshausen mit der weiterführenden Kreisstraße. 2015 wurde ein kurzes Teilstück der Straße von der Nachbargemeinde Hintertiefenbach kurzerhand gesperrt. Es sei ein Wirtschaftsweg und der könne ohne weitere Begründung gesperrt werden, so der Ortsbürgermeister. Hintergründig scheint auch der Betreiber eines Reiterhofes eine Rolle zu spielen. Er äußerte, dass er das gesperrte Teilstück als Privatstraße haben will. Auf dieses Abenteuer scheint sich die Ortsgemeinde, aus welchem Grund auch immer, eingelassen zu haben.
Seitdem kämpft eine Regulshausener Bürgerinitiative für die Öffnung der Straße. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte kürzlich, dass die Wassergall ein Wirtschaftsweg sei. Die Wassergall sei 1963 mit landwirtschaftlichen Subventionen asphaltiert worden. Sie sei eh und je nur ein Feldweg gewesen. So vor Gericht die Aussage der Herrsteiner Verwaltung und des Ortsbürgermeisters. Alle anderen Aussagen wurden dem hintenan gestellt. Dies obwohl die Wassergall seit Menschengedenken ein öffentlicher Verbindungsweg war. Bis zur Sperrung wurde sie sogar von Schul- und Linienbussen befahren.
Weitere Recherchen der Bürgerinitiative haben die Lügen der Verwaltung nun entlarvt. Bei mehreren Baugenehmigungen des Reiterhofes beurkundete der Ortsbürgermeister, dass die Zufahrt zu den Bauvorhaben über eine öffentlich befahrbare Straße erfolgt. Der Leiter der Bauverwaltung bestätigte, dass die Erschließung der Bauvorhaben gesichert ist. Beides mit Unterschrift und Dienstsiegel. Nur so waren gewerbliche Baugenehmigungen im Außenbereich der Gemeinde überhaupt realisierbar.
Nun kommt es aber ganz dick. Genau die gleichen beiden Herren sagten dagegen vor Gericht aus, die Wassergall sei eh und je nur ein Feldweg und eben keine öffentliche Straße gewesen. Ja was denn nun? Amtliche Entscheidungen je nach Bedarf bestimmter Anlieger? Offensichtlich eine gerichtliche Falschaussage und ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz. Denn die Verwaltung hat jeden zur Aufklärung erforderlichen Sachverhalt unvoreingenommen ins Verfahren einzubringen und dem Gericht vorzulegen.
Alle Unterlagen liegen uns in Kopie vor. So die Bürgerinitiative. Die maßgeblichen Akten sind in Herrstein und der Kreisverwaltung archiviert. Die Falschaussage sei nur die Spitze des Eisbergs, auch verschiedene Versionen angeblich gültiger Flächennutzungspläne, nachträglich aufgeklebte Unterschriften und geänderte Daten in der Bauleitplanung habe man erlebt.
In der Herrsteiner Bauverwaltung habe man aufgrund mangelnder Kontrolle offensichtlich jeden Blick für eine redliche Verwaltungsarbeit verloren. Stattdessen regiert Bauernschläue. Vor Gericht wurde das erträgliche Maß nun sichtbar überschritten.
Bereits vor Wochen hat die Bürgerinitiative den Bürgermeister der VGV Uwe Weber bis kommenden Mittwoch um eine Stellungnahme gebeten. Bis heute keine Antwort. Vermutlich denkt man in Herrstein die Sache auszusitzen zu können.
Dies vorausgesetzt gibt es ab Mittwoch den Brief an Uwe Weber hier in ungekürzter Fassung zu lesen. Machen Sie sich dann einfach selbst Ihren Reim drauf.