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Es geht weiter ...

Die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht ist durch.

Die ausführliche Entscheidung ist uns noch nicht zugesandt. Sobald sie da ist muss innerhalb von 4 Wochen die Begründung der Klage erfolgen. Aufgrund ausführlicher Recherchen in verschiedenen Archiven des Landes, verschiedener Ämter, des Stadtarchivs und des Heimatkundevereins in Birkenfeld sind wir in der Lage nachzuweisen, dass die Wassergall bereits 1817, mit Gründung des Fürstenthums Birkenfeld eine Straße war. Alle Amtsblätter, Gesetze, Verordnungen sowie die Urvermessungen und Eintragungen in den Flurbüchern und der Mutterrolle wurden lückenlos bis 1950 gefunden. Da die Wassergall niemals in einem formellen Akt eingezogen wurde, hat sie den Status einer Gemeindeverbindungsstraße nicht verloren. Die Erfordernis der Einziehung gab es bereits in den Birkenfelder Wegegesetzen. Wir werden weiter berichten sobald die Entscheidung des Obergerichtes zur Berufungszulassung vorliegt.

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