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Über unsere Arbeit

Durch Ihre Hilfe werden wir mit vielen Informationen versorgt. Zeitungsartikel, Buch- und Vertragsausschnitte zeigen, dass die Wassergall seit Jahrzehnten immer wieder Thema der lokalen Politik war. Bereits im Eingemeindungsvertrag mit Regulshausen vereinbarte Idar-Oberstein die Öffnung der Straße nach Hintertiefenbach als Kreisstraße. Leider ist danach wenig konkretes  geschehen.

 

Die Wassergall ist die seit Jahrhunderten bestehende natürliche Verbindung zwischen den Abteigemeinden Göttschied, Regulshausen, Hintertiefenbach und Gerach. Sie war bereits in den ersten Vermessungskarten des 19. Jahrhunderts enthalten. Die später als  "Grüner Planweg" ausgebaute Wassergall, die sich heute zu etwa 1600 Metern auf Idar-Obersteiner und zu etwa 400 Metern auf Hintertiefenbacher Gelände befindet, wurde nachweislich schon immer für den Verkehr zwischen  den Abteigemeinden genutzt.

 

In der Neuzeit benutzten Busse die Wassergall ebenso als Verbindung wie der zunehmende Verkehr, der sich durch die Erschließung der Neubaugebiete in Regulshausen ergab. Für diese Neubürger ist die Wassergall eine Verbindungsstraße, die zum Ort gehört und von Berufstätigen täglich genutzt wird. Für die Betroffenen bedeutet die Sperrung bergab/bergauf einen Umweg von bis zu 4,5 Kilometern. Ebenso macht die "Sackgasse Regulshausen", die zur Zeit nur noch über zahlreiche steile Serpentinen zu erreichen ist mit Blick auf den Winter, Rettungsdiense und bei Unfällen größte Sorgen. Wir, die Betroffenen leben seit einigen Wochen in dieser Sackgasse. Daher wollen wir nun zunächst den Kontakt zu der kommunalen Politik suchen um das Problem in irgendeiner Weise kurzfristig zu lösen. Von der Stadt Idar-Oberstein wollen wir uns den Eingemeindungsvertrag erläutern lassen und auf die darin enthaltene Öffnung der Wassergall  pochen.

 

Da die Wassergall nachweislich seit rund 200 Jahren als Verkehrsweg genutzt wird, hat alleine dadurch eine Widmung kraft unvordenklicher Verjährung stattgefunden. Dies bestätigt auch das jahrzehntelange konkludente Vorgehen der Idar-Obersteiner und Herrsteiner Verwaltung, die die Wassergall bisher wie eine öffentliche Verbindungsstraße behandelt haben. Aus Sicht der BI muss der Sperrung, sofern sich keine kurzfristige Einigung ergibt, auf formalem Weg widersprochen werden.

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