BI Versammlung - Eindeutiges Ergebnis
Zur Information und Beratung der weiteren Schritten fand am 08.03.2018 eine außerordentliche Versammlung der Mitglieder der Bürgerinitiative statt. Rund 60 Mitglieder folgten der Einladung. Die momentane Situation und die beiden gerichtlichen Beschlüsse wurden in einer lebhaften Diskussion vorgestellt und aus verschiedenen Perspektiven bewertet. Dabei wurde seitens Armin Korpus erneut die "Frühauf Umgehung" in die Waagschale geworfen. Eine völlig neu zu bauende Straße, mit dem Ziel, die strittigen 300 Meter Wassergall auf Herrsteiner Seite einfach zu umgehen. Konkrete Zahlen oder Planungen dazu konnten jedoch nicht vorgebracht werden. Insbesondere hinsichtlich der Genehmigungsfrage, der Finanzierung und damit auch der Belastbarkeit der Aussagen gab es aus dem Kreise der Mitglieder letztlich Zweifel.
Abschließend wurden die folgenden beiden Beschlüsse, mit jeweils 60 Ja-Stimmen, jeweils einer Enthaltung und keinen Nein-Stimmen protokolliert:
Beschluss 1
Die Versammlung beschließt, dass der weitere Klageweg beschritten und zunächst eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht eingereicht werden soll.
Beschluss 2
Wenn der Vorschlag, eine Umgehungsstraße zu bauen, von der Stadt Idar-Oberstein schriftlich erfolgt und rechtlich abgesichert und die gesperrte Trasse auf Hintertiefenbacher Gebiet bis zur Vollendung der Baumaßnahmen geöffnet würde, dann wäre die BI bereit, die Klage zurückzunehmen.
Es wurde festgestellt, dass die erforderlichen finanziellen Mittel für die weiteren Rechtszüge von den Mitgliedern gemeinsam aufgebracht werden.
Einige Eindrücke aus der Versammlung
Mitglied B.
bemängelte, dass für solche Prozesse keine Sammelklage möglich sei.
Dabei habe eine einzelne Person kaum eine Chance gegenüber den Verwaltungen.
Er zeigte kein Verständnis für die Tatsache, dass zwei Familien in der Lage sind, 900 Bewohner von Regulshausen in solch einer Weise zu beeinträchtigen.
Auch hier gelte die Forderung: „Allgemeinwohl geht vor Eigennutz“
Die Situation sei erst entstanden, nachdem der Roggenhof einen neuen Besitzer habe.
Er empfinde es als Gemeinheit, dass der Rat von Hitiba in einer solchen Weise gegen eine Nachbargemeinde vorgeht.
Dem Gericht sei vorzuwerfen, dass es die Situation an der Wassergall in den Jahren 1948-1963 nicht hinreichend bewertet habe.
Von der Stadt sei die BI im Stich gelassen worden, weil der OB rechtlich falsch beraten worden sei.
Mitglied J.
zunächst müsse die Zulassung zur Berufung erreicht werden. Der zweite Rechtszug sei jedoch zwingend, da man sonst jeglichen Verhandlungsspielraum verliere. Erforderlichenfalls sei nach Erschöpfung des Rechtsweges auch die Einschaltung des Bundesverfassungsgerichtes möglich, da bereits heute abzusehen sei, dass Grundrechte und Bundesgesetz verletzt werden.
Mitglied K.
stellte die Frage an die Versammlung, ob es angesichts der Haltung der Verbandsgemeinde Herrstein Sinn mache, an der alten Trasse festzuhalten, oder ob es nicht besser sei, der Idee einer Umgehungsstraße den Vorzug zu geben. Eine weitere Gerichtsverhandlung könne den Bau der Straße verzögern. Die Idee aber hätte gute Realisierungschancen. Nach Auskunft des Bauamtes könnte man mit einem Kostenrahmen von 350000 € rechnen.
Mitglied R1.
berichtete, dass nach Auskunft einer renommierten Baufirma mit Kosten von ca 1 Million Euro für die Umgehung zu rechnen sei.
Außerdem würden einige Mitglieder der BI das Ende einer solchen Maßnahme wohl kaum erleben.
Mitglied R2.
bezweifelte, dass sich eine Umgehung innerhalb von 2 Jahren und für weniger als 500000 Euro realisieren ließe.
bemängelte, dass seitens der Stadt darüber keine Gespräche mit der BI geführt wurden.
Die BI und auch die Bürger hätten bisher zur Umgehung keinerlei detaillierten Informationen erhalten.
Mitglied S.
bedauerte, dass das städtische Teilstück trotz aller Bemühungen der BI nicht gewidmet wurde.
fragte, was die tatsächlichen Gründe für die Sperrung durch Hitiba seien im Zusammenhang mit dem Roggenhof.
Falls die BI wieder unterliegen sollte, kann immer noch Plan B (Umgehungsstraße) in Angriff genommen werden.
Mitglied P.
stellte die Frage, welche Schikanen die Anlieger selbst nach einer juristischen Niederlage noch veranstalten könnten.
Er vertrat die Auffassung, dass eine Interessengemeinschaft Regulshausen ein guter Schritt.
Mitglied M.
gab zu bedenken, den Klageweg auf gar keinen Fall vorzeitig zu beenden, sondern alle zur Verfügung stehenden gerichtlichen Mittel zu nutzen. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass weder der Stadt, noch der VGV Herrstein und dem Landkreis zu trauen sei. Gebrochene Verträge Vereinbarungen und Verwaltungsfehler sprächen leider eine eindeutige Sprache (im Bezug zu Beschluss 2).
Insbesondere über den letzten Beitrag sollten alle beteiligte Verwaltungen nachdenken. Ein solches Zeugnis spricht Bände über das nicht mehr vorhandene Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre Verwaltung und die von ihnen gewählte Kommunalpolitik.
Wenn der Bau einer Umgehungsstraße ernsthaft verfolgt wird, gibt es seitens der Herrsteiner Seite keinerlei nachvollziehbare Gründe, die Wassergall für die Dauer der Planung und des Baus der Umgehungsstraße erneut für den Verkehr frei zu geben. Es wäre für alle Seiten eine Chance der vollkommen verfahrenen Situation gesichtswahrend zu entkommen. Die BI hat mit Beschluss 2 den Weg dazu geöffnet.