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Verhandlungen mit einem Teilerfolg

Das nun vorliegende Ergebnis der Gerichtsverhandlung hat zwei Facetten.


Mit der Stadt wurde eine Einigung erzielt, indem gerichtlich protokolliert wurde, dass "die Eigenschaft der Wassergall als öffentliche Straße auf städtischer Gemarkung nicht in Frage steht und diese auch weiterhin öffentlich genutzt werden kann." Damit wäre die Sache auf städtischer Seite geklärt.

Auf Seite der Verbandsgemeinde Herrstein/Hintertiefenbach wurde die Klage leider und wider Erwarten erstinstanzliche abgewiesen. An dieser Stelle eine Erläuterung zu wagen würde bei dem 16 seitigen Beschluss des Verwaltungsgerichts den Rahmen sprengen. Der Vorstand hat nach eigener gründlicher Analyse mithilfe von 2 Juristen festgestellt, dass dieses Urteil offensichtliche Fehler enthält und aus unserer Sicht angreifbar ist. Daher empfiehlt der Vorstand der Bürgerinitiative den weiteren Klageweg. Interessierte können beide Beschlüsse gerne bei uns einsehen (Kontaktdaten auf der Webseite).

Wir haben nun die Situation, dass die Wassergall auf städtischer Seite über mehr als einen Kilometer öffentliche Straße ist. Diese endet nun an der Gemarkungsgrenze und geht von dort in 300 Meter nicht öffentliche Straße über. An deren Ende mündet sie erneut über 25 Metern öffentliche Einbindung in die Kreisstraße 34. Unglaublich, aber wahr, sowas geht in Deutschland, zumindest in erster Instanz sogar gerichtlich bestätigt.


Zur Information und Beratung der weiteren Schritten findet am 08.03.2018 eine außerordentliche Versammlung der Mitglieder der Bürgerinitiative statt.



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