Bebauungsplan Haderstichsborr
Von einem BI Mitglied wurde uns der Bebauungsplan "Haderstichsborr" aus 1964 zugespielt. Es handelte sich bereits damals um ein vollwertiges Baugebiet, welches beidseitig und einzig über die Wassergall erschlossen wurde. Der Bebauungsplan war von der Bezirksregierung und durch das Amt Herrstein bestätigt. Er wurde dann genauso umgesetzt und erst Jahrzehnte später durch die zuständig gewordene Stadt Idar-Oberstein überarbeitet. Bebauungspläne sind rechtsverbindlich.
Der heutige Nachfolger des Amtes Herrstein, die VGV Herrstein, behauptet dagegen nach wie vor, dass die Wassergall ein Feldweg sei, dass sie in den 60er Jahren für den allgemeinen Verkehr gesperrt war und dass sie ausschließlich der Landwirtschaft diente.
Da stellt sich dann die Frage, wie die Bewohner und Besucher des Baugebietes Haderstichsborr überhaupt zu ihren Häusern gelangen konnten? Weiß die VGV Herrstein heute tatsächlich nicht mehr, was das Amt Herrstein seinerzeit im Bebauungsplan beschlossen hatte?
Es stellt sich die Frage, wie die offensichtlich geflossenen landwirtschaftlichen Subventionsmittel aus dem "Grüner Plan" überhaupt zu begründen waren, wenn parallel zur Subventionszahlung ein ganzes Baugebiet durch die Straße Wassergall erschlossen wurde?