Feststellungsklage läuft ...
Die beiden Feststellungsklagen werden zur Zeit aufgrund zahlreicher Hinweise von Bürgern mit neuen Argumenten hinterfüttert. Der Schriftwechsel zwischen den Beklagten, der Gemeinde Hintertiefenbach sowie der Stadt Idar-Oberstein, dem Gericht und unserm Anwalt läuft hin und her. Wir haben das Gericht darauf hingewiesen, dass die Beklagten u. E. Akten zurückhalten, bzw. lediglich schönende Aktenauszüge vorlegen. Dies konnten wir anhand eigener Recherchen sehr genau nachweisen.
Zum Verfahren mit der Stadt: Dieses Verfahren ist eigentlich so überflüssig wie ein Kropf, worauf wir den Stadtvorstand und die Räte wiederholt hingewiesen haben. Leider wurden wir gezwungen diesen Weg zu gehen. Denn wir hatten den Stadtvorstand wiederholt gebeten auf städtischer Seite der Wassergall die Widmung klarzustellen. Also den Worten auch Taten folgen zu lassen. Diese Klarstellung kam jedoch nie und gegenüber dem Gericht vertrat die Stadt dann auch die Meinung, dass das Gericht in den vorigen Verfahren festgestellt habe, dass die Wassergall ein Wirtschaftsweg sei. Das ist so nicht korrekt, denn in den vorherigen Verfahren wurde lediglich über das Sperrschild entschieden, über sonst nichts. Die Rechtsnatur der Wassergall wurde eben noch nicht geprüft. In einer solchen Feststellungsklage können auch ganz andere Perspektiven einbezogen werden. Bislang hatte man uns gegenüber offensichtlich nicht offen gespielt, denn in seinem offenen Brief vom 09.08. an die BI schrieb der Stadtvorstand zum einen "... abschließend möchten wir noch feststellen, dass die Eigenschaft der Wassergall als öffentliche Straße auf städtischer Gemarkung nie in Abrede gestellt wurde und diese auch weiter öffentlich genutzt werden darf ..." Einige Tage später im Schreiben an das Gericht dann zum anderen" ... danach handelt es sich bei der hier streitgegenständlichen Straße Wassergall rein straßenrechtlich ... um einen Wirtschaftsweg ... und damit um keine öffentliche Straße ... dass die Indizien ... gegen eine Widmung sprechen" Letztlich hatten uns diese konträren Aussagen der Stadt dann überzeugt, dass der Weg der Klage richtig ist. An anderer Stelle schrieb die Stadt "... verfügt die Beklagte (also die Stadt) über keine weiteren Unterlagen ..." Die BI war einige Tage später, aufgrund eigener Recherchen, dann in der Lage einen bemerkenswerten Stadtratsbeschluss vom 15. Dezember 1987 vorzulegen. Der Rat beschloss in öffentlicher Sitzung "... die allgemeine Verkehrsfreigabe des Weges (also der Wassergall) für den allgemeinen Straßenverkehr ..." Verkündet wurde der Beschluss in Folge in der Nahe-Zeitung. Aus unserer Sicht handelt es sich um die bislang gesuchte, fehlende Widmung. Also um was streiten wir noch? Die BI hat der Stadt und den Räten vorgeschlagen, das Verfahren für erledigt zu erklären, sobald die Stadt diese Erkenntnis bestätigt.
Zum Verfahren mit Hintertiefenbach: Aus verfahrenstechnischen Gründen wollen wir hierzu nicht allzu viel vorweg nehmen. Soviel kann jedoch aus unserer Sicht zusammengefasst werden. Die. Argumentation der Gemeinde basiert einzig auf einer Kette von Verwaltungsfehlern - vorsätzlich oder fahrlässig - das sei dahin gestellt. Fehler eins: Die Beantragung von "Grüne Plan Mittel", etwa Mitte 1960, obwohl der damalige Amtsbürgermeister Herrsteins schriftlich bestätigte, dass die Wassergall vornehmlich dem Arbeiterverkehr ins Fischbachtal, sowie der Andienung des neuen Flugplatzes und eben nicht vornehmlich der Landwirtschaft diente. Welcher Abgeordnete könnte hier wohl geholfen haben die Bundesmittel trotzdem zu erhalten? Fehler zwei: Der Gemeinderat hatte die Widmung 1987 beschlossen und mit der Stadt vereinbart, dass die Einmündung der Wassergall in die K34 mit der Straßenbehörde abgestimmt werde. Diese Abstimmung sei nie erfolgt, so die Gemeinde heute. Man versteckt sich also dahinter, dass man eine vertragliche Vereinbarung, ohne Kenntnis des Vertragspartners, einfach über Jahrzehnte schleifen lies? Im übrigen haben wir festgestellt, dass die Einmündung zur K 34 vom Straßenbauamt selber straßengerecht ausgebaut und beschildert wurde, eine Abstimmung war somit überhaupt nicht erforderlich. Fehler drei: ... oder besser kein Fehler, zumindest unserer Auffassung nach, aber trotzdem bemerkenswert. Kurz nach dem Widmungsbeschluss des Rates in 1987 wurde der Gewerbebetrieb Roggehof mit Hotel, Restauration und Reiterhof an einer öffentlichen Straße, nämlich der Wassergall, genehmigt. In der Folge wurden zahlreiche weitere Baugenehmigungen vom heutigen Ortsbürgermeister an einer öffentlichen Wassergall gesiegelt und bestätigt. Dabei muss man wissen, dass Baugenehmigungen im Außenbereich nur an einer öffentlichen Erschließung erfolgen können. Daran erinnert sich der Ortsbürgermeister heute aber nicht mehr. Fehler vier: Im Flächennutzungsplan (FNP) sowohl der Stadt, als auch der Gemeinde, ist die Wassergall als überörtliche Verbindungsstraße enthalten. Zumindest in dem FNP, den uns der Verbandsbürgermeister digital und als gültig zur Verfügung gestellt hat. Als die Verwaltung dann bemerkte, dass in der ausgehändigten Fassung die Wassergall als Straße enthalten ist, wurde schwuppdiwupp eine ältere Fassung vorgelegt, in der an Stelle der Wassergall nur Wiese eingezeichnet war. Diese Fassung sei gültig, die andere offiziell ausgehändigte Fassung nicht. Da Kommunen ihre Planungen gegenseitig abzustimmen haben, ist diese Aussage alleine aufgrund des gültigen FNP der Stadt nicht aufrecht zu halten.
Dies nur ein Auszug aus den Unzulänglichkeiten die wir mit viel Mühe, nach und nach aufdecken konnten. Viele Akten haben wir selber in Kopie vorgelegt, unter anderem auch die bemerkenswerten Unterschriften des Ortsbürgermeisters in den Baugenehmigungen. Vielleicht erinnert er sich ja nochmal daran. Es bleibt also spannend. Wir wagen nicht abzuschätzen wie das Gericht diesmal entscheiden wird. Wir hoffen natürlich auf einen positiven Beschluss im Sinne der Bürger. Kreisweit und darüber hinaus nur Kopfschütteln über das Verhalten der Gemeinde Hintertiefenbach in Bezug auf die streitigen 300 Meter Straße und damit in Bezug auf die Bürger Idar-Obersteins.
Übrigens und zum Abschluss: Wir hatten über den Besuch des Landrats im September berichtet. Er wollte sich des Problems annehmen, und machte deutlich, dass seine Behörde vernünftige Auskünfte und akzeptable Lösungsansätze sehen will, die zumindest der aktuellen Rechtsgrundlagen aus den entsprechenden Verwaltungsvorschriften entsprechen. Leider haben die Regulshausener Bürger bis heute noch keine Antwort aus Birkenfeld erhalten.