Wassergall entgleist der öffentlichen Verwaltung jetzt völlig!
Gastbeitrag von Wolfgang Sudau
Unverantwortliches Geschwätz des Bürgermeisters Ebels am 17.8. im SWR, und in den Nachrichten vom 23.8. im SWR schon wieder vom Hintertiefenbacher Bürgermeister Ebels, der allen Ernstes öffentlich behauptet, das die Anwohner der Straße Wassergall von ihm geschützt werden müssen, dass er für „seine Leute“ einschreiten muss, „da bin ich da“ und diese seine Leute vor der dauernden „Terrorisierung“ durch den Bau einer Schranke und einem Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art beschützen muß. In diesen Zeiten des wirklichen Terrors in Europa unbescholtene Bürger aus Regulshausen, das sind 95 % der bisher durchfahrenden Bürger, in der Wortwahl indirekt in diesen Dunstkreis einzuordnen ist schon mehr als unverhältnismäßig abenteuerlich, es ist unverschämt, maßlos und vor allem falsch. Schauen Sie sich das Trauerspiel an Diffamierung und Lügengeschichten an, einzusehen in der SWR-Mediathek an den oben genannten Tagen. Wo, Herr Ebels haben Sie einen einzigen Beweis? Wann hat wo wer wen wie „terrorisiert?“ Bitte Roß und Reiter! Da bekommen Sie wohl Maulsperre und nichts mehr raus! Haben Sie gar nicht gemerkt, dass Sie „Vorgeführt“ wurden ebenso wie der SWR? Das Thema kürzeste unbehinderte Rettungswege zum Klinikum für Regulshauser Bürger interessiert scheinbar überhaupt nicht!
Vielleicht stellen Regulshausener Bürger Strafanzeige gegen solche fürchterlichen Terrorrowdys, wenn Sie nur wüssten wer gemeint ist, weil Sie ja den Schaden selbst haben. Was Fakt ist, das der Anwohner Mayer, dafür gibt es viele Zeugen und Fotos, regelmäßig Heuballen und große Felsen an den Fahrbahnrand befördert hat, seine Weißdornhecken wild hineinsprießen ließ und die gesetzlichen Mindestabstände von seinem Privatgrund völlig ignoriert, ständig, fast täglich in den letzten Monaten die Fahrbahn mit faustgroßen Steinschutt, Keramikscherben und Eisenarmierungsresten vermüllt hat mit Hilfe seines Traktors. Mayers Hilfe zur Selbsthilfe, ist nichts Anderes, als die öffentliche Ordnung in seiner Auslegung in die eigenen Hände zu nehmen und willkürlich zu handeln, und das alles unter Dienstaufsicht des Bürgermeister von Hintertiefenbach und den verantwortlichen Mitarbeitern der Ordnungsbehörden in der Verbandgemeinde Herrstein. Auch die Weißdornhecken seines Nachbarn Klinnert wachsen mehr als eineinhalb Meter auf Gemeindegrund in beachtlicher Länge wild in die Straße hinein, wohlwissend sowohl vom Eigentümer und der Verbandsgemeinde, die das alles nicht sonderlich stört. Erst durch diese selbsternannten Hilfssheriffs und deren seltsamen „Anliegerselbstverwaltung“ wurde eine potentielle Gefährdung des Straßenverkehrs geradezu befördert!
500 Jahre nutzten Regulshausener Bürger dieses 6,50 bis 7,50 m Breite, in den Katasterplänen als öffentliches eingezeichnetes Straßenstück Wassergall (ca. 1600 m auf ihrem eigenen „Bann“ und 350 m auf dem Hintertiefenbacher „Bann“) als Straßenverbindung, jeweils mit den Straßenverkehrsmitteln der jeweiligen Epochen, um Waren liefern zu lassen oder in die im Fischbach- und Nahetal liegenden größerenVerwaltungsorte zu liefern und diese aufzusuchen, lange bevor dort Mayers oder Klinnerts wohnhaft waren. Mayer mit dem Reitbetrieb seiner Frau und Klinnert nutzten die städtische Streckenanfahrt von Regulshausen gerne in ihrem Interesse in der Jetztzeit in den letzen Jahren für ihre Reitereikundschaft im Reitausbildungsbereich ebenso wie Seminarteilnehmer, Hotel- und Gastronomiebesucher ihrer Gewerbebetriebe.
Seit 40 Jahren ließen die Verwaltungen, später aufgrund von beiderseitig amtlich gesiegelten unterschriebenen Verträgen, auch den gewerblichen Verkehr dort ohne Probleme laufen. Für den Kindergarten- und Schulbusverkehr öffentlich ebenfalls freigegeben, richtete man sogar 3 Bushaltestellen ein. In allen topografischen Karten des Landesvermessungsamtes RLP 1:25.000 der Blätter Kirn und Idar-Oberstein ist die Streckenführung Wassergall eindeutig als Straße durch doppelte Strichführung gezeichnet und in der Legende auch so klassifiziert, wie auch im Routenplaner Google.
Märchenonkel Mayer macht den Baron von Münchhausen und setzt noch einen drauf und nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau, behauptet in den gleichen Sendungen im SWR TV am 17.8. um 20.15 ausgestrahlt in der Sendung „Zur Sache Rheinland-Pfalz“ und am 23.8. noch mal, die Betonröhre neben der Schranke stünde auf Gemeindegrund und sei von ihm selbst in Absprache mit der Verbandsgemeinde dort aufgestellt worden, und „daneben das Land ist mein.“ Beides eindeutige Lügen, dazu hat sich Herrstein nicht hergegeben, die Katasterpläne und Messungen vor Ort belegen eindeutig, dass diese Aussage falsch ist, dadurch kommen jetzt noch nicht mal Kinderwagen und Rollstuhlfahrer mehr durch.
Der in der gleichen SWR TV-Sendung wachsweiche Beschwichtigungsversuch des Büroleiters der VG Herrstein Görg, der sich nicht in der Lage sah, in der Sendung eine Lüge des Herrn Mayer auch so zu benennen, und aussagte, das dieses Hindernis in den nächsten Tagen so nicht stehen bleiben wird, war auch im Handeln nicht auf Schnelligkeit ausgerichtet, vom 17.8. bis 31.8., also in 14 Tagen ist nichts passiert!
Ein letztes Wort, nicht die Politik hat hier bisher versagt, eindeutig die verantwortlichen Mitarbeiter der verschiedenen kommunalen Selbstverwaltungen haben hier über viele Jahre und in den letzten 2 Jahren ausgeprägt, völlig versagt. Es bleibt die Hoffnung, das die in der von der Regulshausener BI eingereichte Feststellungsklage vor dem VG Koblenz, ob es sich um eine Straße handelt, so bestätigt wird. Nach den richterlichen Hinweisen an die kommunale Selbstverwaltung und die verantwortlichen Bürgermeister in den verschiedenen Vorverfahren, sich hier zu einigen und das Problem auf dieser Ebene zu lösen, kann bei dem bisher „Vollbrachten“ dieser Herrschaften nur eine richterliche Rüge für diese erbringen und in einem eindeutigen Urteil zugunsten einer Öffnung und der Wiederherstellung der alten Streckenführung in verkehrsrechtlichen geordneten Bahnen münden.
Bis hierhin geht der bereits als Gastbeitragstext auf Seite 1 mit mir und dem Hunsrückspiegel vereinbarte und bestätigte, dann nach Tagen urplötzlich abgesagte so von mir geschriebene Text. Nach dem jetzt vorliegenden Hunsrückspiegel und die Veröffentlichungen auf Seite 1 und 2 darin können wir dies für die BI nicht unkommentiert lassen und das findet man nun unten folgend!
Ach du liebes Hunsrückbäuerleins aufeinmal bester Freund!
Einen „Erklärer“ empfiehlt das Hunsrückbäuerlein der BI Offene Wassergall Regulshausen in seiner neuen Ausgabe auf Seite 1 und schwafelt höchst Ungereimtes in totalem Widerspruch zu den eigenen Aussagen in der letzten Ausgabe, macht sozusagen einen 3-fachen Salto rückwärts und empfiehlt frisch und frech, die BI solle einen neuen Vorstand wählen (wer ihm das wohl eingetrichtert hat?) und mit den allseits bekannten alten Beteiligten sich erneut an einen Tisch setzen. Prima, die fangen dann wieder von vorne an und müssen sich erneut per unendlicher Zeitschiene zum gleichen Thema von diesen veräppeln lassen. Nein mein „Bäuerchen“ mit uns nicht mehr, wir sind in unserer Mitgliederversammlung von sage und schreibe 100 % der anwesenden Mitglieder entlastet, bestätigt und genauso wie wir zur Zeit arbeiten, weiterhin beauftragt worden. Unser in den eindreiviertel Jahren erarbeitetes Wissen ist für unsere Verhandlungen und Beweisführungen zum Gericht jetzt!!! goldwert und wird sich auszahlen.
Im übrigen haben alle Beteiligten, bis auf die Höfe, uns zugesagt, auch wenn wir den Prozeß verlieren sollten, weiter auf der alten angedachten Basis wieder zu verhandeln, mit uns, dem alten Vorstand! Ansonsten weiß das „Bäuerlein“ in Sachen, Geld und Finanzierung nach unserem Wissenstand mehr wie der OB und der Stadtrat oder dieser verschweigt es uns bewusst.
Aber der „Bauer“ steigert sich noch, indem er unserem „Oberbürgermeister“ einen der BI schon lange zugestellten „Offenen Brief“ mit Absage-Begründung und allerlei gutgemeinten Ratschlägen von ihm für seine bereits schriftlich zugesagte Teilnahme an der Bürgerversammlung am 10.8. in Regulshausen 3 Wochen danach veröffentlichen lässt, dort werden streitbare Bürger, auch Vorstandsmitglieder der BI, in Wahrnehmung ihres von den Regulshausern übertragenen Ehrenamtes jetzt dafür der öffentlichen Maßregelung ausgesetzt und gleichzeitig erklärt, warum man die „beleidigte Leberwurst“ war. Unverzeihlich ist die Absage der 3 Polit- und Verwaltungsgrößen Lezius, Frühauf und Weber mit diesen vorgeschobenen Argumenten auch heute noch, das wird stehen bleiben und keine Rhetorik der Welt wird das ändern.
Nochmal zur Erklärung, die Feststellungsklage der BI war schon länger den Beteiligten als in der „Mache“ angekündigt und bekannt und zwingend notwendig, da die Stadt Idar-Oberstein trotz mehrfacher schriftlicher Nachfrage durch unseren Anwalt und verschiedener kolportierter Zusagen der Stadtratsfraktionen die Straße Wassergall auf dem Gebiet der Stadt Idar-Oberstein endlich zu widmen, aber auch bedingt durch die bereits vom VG Koblenz gerichtlich in den Vorverfahren angeregten „Hausaufgaben“ für die Stadt allesamt nicht erledigt wurden und zeitnah keine Abarbeitung durch Rat und Verwaltung zu erkennen war, musste gehandelt werden, nicht gegen die Stadt, sondern für die Regulshauser Bürger.
Der BI-Vorstand sieht in den bereits mehrfach Genannten durchaus auch für die Zukunft adäquate Gesprächspartner, mit denen eine Lösung zu finden sein wird, aber ohne Erklärungen, ohne Einbindung in die Ablaufprozesse und ohne Vollzug der ständigen „Ankündigungen“ konnte nicht anders gehandelt werden, die vollzogenen Widmung hätte diesen Schritt überflüssig werden lassen, das wurde der Stadt durch unseren Anwalt schriftlich vorher mitgeteilt.
Aber deshalb nicht zu kommen war wohl die pure Angst zu den 5 Kernfragen, die allen 4 Beteiligten 5 Tage vor der Bürgerversammlung zur eigenen substantiellen inhaltlichen Vorbereitung fairer Weise zugestellt wurde. Siehe hier folgend, was war daran so fürchterlich?
Frage 1 Warum kann die Strecke Wassergall nicht weiter als Ortsverbindungsstrecke wie bisher genutzt werden und für den Verkehr,
ggf. mit Auflagen zur Verkehrssicherheit, uneingeschränkt geöffnet bleiben?
Frage 2 Welche Gemeinde oder Einrichtung übernimmt zu welchen Anteilen welche Kosten?
Frage 3 Wer von den hier anwesenden Mandatsträgern bzw. dem Mitglied der Landesregierung hat von welcher öffentlichen Einrichtung
oder aus welchem Haushalt eine rechtssichere Zusage auf Finanzmittel und in welcher Höhe und in welchem Abwicklungs- bzw. Abrufzeitraum?
Frage 4 Wie ist die Zeitplanung zum Bau der Nordumgehung, wann wird der Bau beginnen und wann ist die Straße fertig?
Angaben von Quartalszahlen des jeweiligen Jahres. Wer ist für den Ablaufplan verantwortlich und zuständig? Wer gibt der BI OW den laufenden Einblick in die Planungen? Nennen Sie uns schriftlich die entsprechenden Ansprechpartner mit ihren Kommunikationsdaten.
Frage 5 Sind in irgendeiner Behörde, die mit der Vorplanung beschäftigt ist, ein Bebauungs/Nutzungsplan zur öffentlichen Einsicht ausgelegt?
Falls noch nicht, wann spätestens ist wo damit zu rechnen?
All das im „Offenen Brief“ vorgetragene oder die in unseren 5 Fragen erbetenen Antworten sind bis heute nicht klar definiert vorgelegt oder schlicht in belastbaren Zahlen da, geschweige denn von den „Geldgeberbehörden“ uns bestätigt.
Was soll man von alldem halten, wenn so schon in Kleinkommunen wie Stadt Idar-Oberstein oder VG Herrstein auch nach 30 Jahren scheinbar nach dem Motto „weiter so“ geschlafen wird. Es ist selbst für gutmeinenste Bürger nicht mehr nachvollziehbar und hinnehmbar.