Eilverfahren geht in nächste Instanz
Leider hat das Eilverfahren verschiedener Antragsteller aus Göttschied und Regulshausen im ersten Schritt noch nicht zum Erfolg geführt. Eigentlich unglaublich, da es hier ausschließlich um die Mayer'schen Barrikaden und die Sperrung der Straße mittels einer Schranke geht. Das Eilverfahren beabsichtigt einzig die Durchgängigkeit der Straße für Rettungsdienst und Feuerwehr sicherzustellen. Schließlich blieben bereits Rettungswägen und Ärzte im Einsatz zwischen dem illegal abgelagerten Gerümpel des Mayerhofes hängen und konnten Ihre Patienten nicht auf kurzem Weg erreichen. Über den Umweg der Regulshausener Serpentinen geht für die Patienten wichtige Zeit verloren. Die vorgeschriebenen Einsatzzeiten konnten und können nur über die Wassergall sichergestellt werden. Nicht zuletzt gibt es auf der Wassergall auch einen ausgewiesenen Rettungspunkt. Der Landesforst schreibt zu den Rettungspunkten: "Rettungspunkte sind Anfahrpunkte bei Unfällen, die sich bei gefährlichen Waldarbeiten ereignen, zum Auffinden von Personen, die im Wald verunglückt sind oder sich verlaufen haben. Sie können in lebensbedrohlichen Situationen eine lebensrettende Funktion entwickeln. Rettungspunkte werden grundsätzlich nur dort eingerichtet wo uneingeschränkt befahrbare Zuwegungen vorhanden sind." Welcher vernünftige Politiker, oder welche Verwaltung duldet die Barrikade eines Rettungsweges durch Privatleute und kommt zudem noch auf die abwegige Idee selbst eine Schranke zu stellen? Da muss der Druck schon sehr groß sein. Das Gericht hat unseres Ermessens die Tragweite der Geschichte leider noch immer nicht erkannt. Daher werden wir weitere Überzeugung- und Aufklärungsarbeit leisten müssen. Bitte unterstützen Sie uns dabei diese unglaubliche Geschichte aufzudecken.