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Einstweilige Anordnung gegen Schranke

Mit Unterstützung der BI haben weitere Göttschieder und Regulshausener Bürger im Eilverfahren eine Einstweilige Anordnung gegen den Bau einer Schranke und zur Entrümpelung der Wassergall im Bereich Mayerhof auf den Weg gebracht. Insbesondere wurde dabei Bezug auf die Unpassierbarkeit und den damit verbundenen Zeitverlust der Rettungsdienste (Feuerwehr, Krankenwagen, Notarzt) genommen. Rettungsdienste müssen sogenannte Hilfsfristen einhalten. Über die Wassergall sind diese Hilfsfristen in jedem Fall einzuhalten, über die Regulshausener Serpentinen jedoch nicht. Es geht dabei um einige Minuten Differenz um beispielsweise zum Haderstichsborr zu gelangen. In einem Gespräch hatte Bürgermeister Weber diese Zeitverluste und Umwege im Beisein vieler Personen eingeräumt. Er vertrat jedoch die Ansicht, dass es sich dabei nur um Minuten handeln würde. Welcher Politiker kann so etwas vertreten? Gerade der gestrige "Tag des Schlaganfalls" hat gezeigt, dass es bei der medizinischen Erstversorgung nicht nur um Minuten, sondern sogar um Sekunden gehen kann. Das Ergebnis des Eilantrages bleibt abzuwarten.

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