Tot geglaubte Pferde können manchmal noch länger leben als man denkt
Am 5. April hatte der Oberbürgermeister zu einen Runden Tisch eingeladen an dem eine verwaltungsseitige Einigung über die Nutzung des gesperrten Teilstücks der umstrittenen Wassergall erfolgen sollte. Neben der Stadt waren Vertreter des Landkreises, der VG Herrstein, der BI sowie die Fraktionssprecher des Stadtrates erschienen. Der Ortsbürgermeister Hintertiefenbachs lies sich zur Überraschung der erschienenen Teilnehmer kurzfristig entschuldigen.
Wie beurteilen Sie das Ergebnis der Verhandlungen? Wir hatten vereinbart zu der Sitzung noch nicht zu berichten. Die Aussage des Ortsbürgermeisters Ebels, die Verhandlungen seien nach dem Urteil des Gerichts ein „totes Pferd“, erfordert jedoch eine Reaktion. Wenn dem so wäre, wären keine rund 20 Teilnehmer zur gutgemeinten Verhandlung erschienen Der Termin war langfristig anberaumt. Das Fernbleiben der Ortsgemeinde war aus meiner Sicht ein Affront gegenüber den restlichen Teilnehmern. Nur gemeinsam mit Hintertiefenbach kann man den Knoten auf dem Weg der Verhandlung durchschlagen. Ein abschließendes Ergebnis konnte aufgrund des fehlenden Ortsbürgermeisters nicht erzielt werden.
Wie sehen Sie die Situation der BI? Jeder bisherige Schritt der BI war richtig und erforderlich. Ohne unsere Aktivitäten gäbe es keine Verhandlungen. Nur der stetige Protest der Bürger hält die Sache am Laufen. Bezüglich des Urteils hat Herr Ebels in Koblenz anscheinend nicht richtig zugehört. Der Vorsitzende Richter wies ausdrücklich darauf hin, dass er nur die Widmung der Wassergall aufgrund von Indizien entscheiden kann. Diese seien keinesfalls eindeutig. Er wies auf die eklatanten Verwaltungsmängel der Vergangenheit hin und forderte die Teilnehmer auf außerhalb des Gerichtes eine Einigung zu suchen. Ich dachte man hätte dieses eindeutige Signal auch in Hintertiefenbach vernommen.
Eine Einigung sollte doch zu erzielen sein? Selbstverständlich kann man sich einigen. Es gibt die Möglichkeit das Teilstück der Straße zu widmen, man kann es vertraglich regeln, man könnte auch einen Gebietstausch vornehmen. Aus Sicht der BI hat die 1987 zwischen der Stadt und Hintertiefenbauch geschlossene Vereinbarung zur Nutzung der Wassergall immer noch Bestand. Das heißt die Sache ist eigentlich geregelt. Voraussetzung für alles ist jedoch, dass man eine Einigung überhaupt will. Der spannenden Frage weshalb man nicht will, hat sich Herr Ebels durch Fernbleiben am Runden Tisch zunächst entzogen.
Wie erklären Sie sich das Verhalten der Ortsgemeinde? Mit seriösen Argumenten ist das Verhalten der Ortsgemeinde kaum noch zu erklären. Idar-Oberstein hat wiederholt, auch vor Gericht, angeboten die Lasten für das in Frage stehende kurze Teilstück der Wassergall zu übernehmen. Darum geht es anscheinend nicht. Wesentlich ist offensichtlich, dass ein Anlieger der Wassergall mehrfach geäußert hat, dass er die Sperrung der Straße mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln durchsetzen werde. Er habe den Verkehr satt und wolle eine Privatstraße. Der Gemeinderat Hintertiefenbach's fand gemäß verlässlichen Aussagen am Freitag vorm Runden Tisch genau bei diesem Anlieger ein. Ein Ratsmitglied äußerte danach sinngemäß, man wolle ja, es wäre auch alles sehr unangenehm, aber man könne ja nicht. Was hier wirklich läuft entzieht sich unserer Kenntnis. Dass eine Gemeinde ihre Steuerzahler hört und einbezieht ist vollkommen in Ordnung, sich offensichtlich am Nasenring durch die Arena führen zu lassen jedoch nicht. Zumal übersehen wird, dass tausende Bürger anderer Gemeinden davon direkt und negativ betroffen sind. Der Versuch der Sperrung der Wassergall folgte nach unserer heutigen Einschätzung von Anfang an einem ganz anderen Ziel als der Verkehrssicherheit. Gemäß Wunsch des Anliegers Roggehof wurde gegen allen Anstand und Vernunft dann auch noch eine Schranke beschlossen.
Wie sehen nun Ihre weiteren Schritte aus? Da wir der Überzeugung waren, dass Herrstein die Botschaft des Gerichts ebenfalls verstanden hat, haben wir zunächst auf die zweite Instanz beim Verwaltungsgericht verzichtet. Wir wollten den Verwaltungen die erforderliche Zeit einräumen die Sache gütlich zu regeln. Insofern hat die BI die Botschaft des Gerichtes ernst genommen. Sollten auch die Vermittlungen des Landkreises innerhalb der nächsten Wochen scheitern, sind wir gezwungen den juristischen Weg weiterzuverfolgen.
Wie genau sieht das aus? Weitere neun Regulshausener und Göttschieder Bürger haben der Sperrung fristgerecht widersprochen. Die Verfahren sind zunächst beim Kreis anhängig und wurden wegen der Verhandlungsversuche auf Eis gelegt. Im vorliegenden Urteil der BI wurde vom Gericht festgestellt, dass die Bürger sehr wohl klagebefugt sind. Man wird sich daher schlimmstenfalls erneut juristisch mit der Sache beschäftigen mässen, zumal uns zwischenzeitig Informationen vorliegen die vom Gericht nicht berücksichtigt werden konnten, da sie von den Verwaltungen - weshalb auch immer - nicht zur Verfügung gestellt wurden. Ebenfalls werden wir unsere Öffentlichkeitsarbeit überregional ausdehnen. Wir hoffen jedoch nach wie vor auf eine gütliche Lösung. Ich bin davon überzeugt, dass sich zu guter Letzt die Vernunft durchsetzen wird. Mit den Worten Herrn Ebels „Tot geglaubte Pferde können manchmal länger leben als man denkt".