Wir arbeiten weiter ...
Als betroffener Kläger habe ich die mündlichen Verhandlungen beider Verfahren in Koblenz direkt miterlebt. Weder die Urteile, noch die anschließenden Veröffentlichungen in der Presse spiegeln den Gesamtkonsens wider. Wesentlich war dabei, dass der Vorsitzende Richter ein längeres Statement an die anwesenden Personen richtete. Unter diesen befanden sich als Gäste auch Vertreter des Landkreises und zahlreiche betroffene Bürger. Der Vorsitzende wies sinngemäß darauf hin, dass er ausschließlich die Rechtmäßigkeit der Widmung der Wassergall prüfen könne. Es sei nicht Aufgabe des Gerichtes die Fehler der Verwaltungen zu korrigieren. Dem Gericht sei dabei bewusst, dass ein Urteil nicht zu der Lösung des Problems führen wird. Daher wurde an die Verwaltungen appelliert, unabhängig des gerichtlichen Verfahrens eine Lösung auf Verwaltungsseite zu finden, damit wieder Friede zwischen den Gemeinden einkehren könne.
Die Versäumnisse der Verwaltungen sind ohne konkrete Schuldzuweisung deutlich erkennbar. 1962 die zweifelhafte Subventionierung einer Straße mittels landwirtschaftlicher Mittel, 1969 der Eingemeindungsvertrag mit Regulshausen in dem die Wassergall als Kreisstraße anerkannt wurde, der Vertrag gilt noch heute, 1985 die Feststellung des damaligen VG Bürgermeister, dass die Wassergall eine Verbindungsstraße sei und sinnvollerweise als Kreisstraße gewidmet werden solle, 1987 die Vereinbarung zwischen der Stadt und Hintertiefenbach in der sich die Ortsgemeinde vertraglich verpflichtete die Wassergall zu widmen, auch dieser Vertrag wurde nicht erfüllt, 1987 beginnend erteilte der Kreis mehrere Baugenehmigungen für den anliegenden Gewerbebetrieb Roggehof, wie wir heute wissen, offensichtlich ohne die erforderliche öffentliche Erschließung. Ein Wirtschaftsweg ist hierzu ungeeignet. Gleichgültig wer das alles vermasselt hat, es kann nicht sein, dass nun die Regulshausener Bürger darunter zu leiden haben. Insbesondere auch, weil seitens der Stadt bei den Grundstücksverkäufen wiederholt darauf hingewiesen wurde, dass die Straße Wassergall öffentlich sei. Insbesondere für alle diejenigen eine wichtige Kaufentscheidung, die in Richtung B41 arbeiten fahren. Dies alles hatte das Gericht in Koblenz sehr wohl erkannt, führte aber leider in Summe nicht dazu, dass diese Kammer die Wassergall als gewidmet ansah.
Aus diesem Grund werden wir nach ausgiebiger Abwägung durch den BI Vorstand das Gerichtsverfahren der BI, vertreten durch Herrn Elfner nicht weiterführen. Dies jedoch wohlwissend, dass wir beim Kreisrechtsausschuss weitere Widerspruchsverfahren anhängen haben, die jederzeit erneut nach Koblenz geführt werden können. Wir wollen den Verwaltungen jedoch zunächst die benötigte Zeit belassen sich um eine verwaltungsseitige Lösung zu bemühen. Erste Signale sind positiv. Erst wenn dies in absehbarer Zeit scheitert und wir bei Gericht den Nachweis führen könnten, dass trotz aller Bemühungen kein zufriedenstellendes Ergebnis seitens der Verwaltung zu erreichen ist, würden wir erneut den gerichtlichen Weg suchen.
Wir sind jedoch sehr zuversichtlich, dass die Sache Wassergall diesmal vernünftig gelöst wird. Zahlreiche Ansätze sind vorhanden, ich weise hier nur beispielhaft auf den Vorschlag von Herrn Armin Korpus hin, der anlässlich der letzten Stadtratssitzung vorschlug, ausschließlich die in Frage stehenden 300 Meter Wassergall auf Hintertiefenbacher Gemarkung der Kreisstraße K34 zuzuschlagen. Ein fairer Ansatz, der in der Stadtratssitzung Zustimmung erntete, der dem seit 1969 geltenden Eingemeindungsvertrag nahe kommt und die Kreisverwaltung in die Lage versetzen würde, die offensichtlich falsch erteilten Baugenehmigungen glatt zu ziehen. Wir bleiben gemeinsam mit unserem Anwalt am Ball und haben den Verwaltungen unsere Unterstützung und Mitarbeit zugesagt.