Abschlägiges Urteil öffnet weiteren Weg
Heute ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes eingegangen. Diesmal wurde uns die Klagebefugnis zugestanden, jedoch wurden die Sache als unbegründet abgewiesen. Der Nachweis, dass die Wassergall eine öffentliche Straße ist, konnte gemäß Ansicht dieser Kammer nicht erbracht werden. Das Urteil habe ich für alle die es interessiert angehängt. Wie wir weiter verfahren werden wir innerhalb einer Frist von vier Wochen entscheiden müssen. Unabhängig vom Urteil läuft eine Beschwerde beim Landkreis, die zum Ziel hat, zumindest für Ordnung auf dem in Frage stehenden Straßenstück zu sorgen. Ebenso sind weitere Widerspruchsverfahren mehrerer Kläger beim Kreisrechtsausschuss in gleicher Sache anhängig.
Postskriptum :
Weitere Gedanken nach dem ersten Lesen und Gesprächen mit Herrn RA Cherdron:
Wir haben uns bezüglich der Klagebefugnis durchgesetzt. Regulshausener sind befugt zu klagen!
Beim KRA hängt ein weiterer Widerspruch, der nun nicht mehr wegen Unzulässigkeit der Klage abwiesen werden kann.
Nur der KRA hat die Aufgabe das Ermessen und die Zweckmäßigkeit zu prüfen (Das Gericht prüft ausschließlich die Rechtmäßigkeit).
Der KRA muss sich jetzt erstmals ernsthaft mit dieser Frage beschäftigen.
Parallel ist eine Beschwerde beim Landkreis anhängig.
Auf das Defizit in der Verwaltungsarbeit der örtlichen Behörden hatten die Richter des Verwaltungsgerichtes in der Verhandlung bereits deutlich hingewiesen (mein Empfinden). Mit einfachen Worten: Das Gericht kann nur die Rechtmäßigkeit prüfen und der rechtliche Rahmen ist eng gesetzt. Ob die Sperrung der Wassergall zweckmäßig ist, kann nur vom Kreisrechtsauschuss geprüft und entschieden werden. Damit liegt der Ball erneut in Birkenfeld. Gegen eine zweifelhafte Entscheidung der Zweckmäßigkeit kann dann ggf. erneut vorm Verwaltungsgericht vorgegangen werden. Am schönsten wäre natürlich ein Vergleich ohne weitere Verfahren. OB Frühauf hatte in der Verhandlung angeboten die Kosten für das strittige Straßenstück zu übernehmen. Die VGV Herrstein hatte dies (warum auch immer) abgelehnt. Vielleicht ein Ansatz der wieder zu Frieden zwischen Gemeinden und Menschen führen könnte.
Im Übrigen werden wir prüfen und dann entscheiden müssen ob es Sinn macht dem jetzigen Urteil innerhalb vier Wochen zu widersprechen. Dabei wird zu bedenken sein, dass die Begründung des Urteils viele wertvolle Hinweise in unserem Interesse enthält. Also - Weiter geht's ...
Postskriptum 2:
Daß einfach "vergessen" worden sein soll, diese Straße zu widmen ist kaum glaubhaft, da es zwischen den beteiligten Kommunen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gab, der die Widmung zum Inhalt hatte und dessen Einhaltung bzw. Erfüllung von beiden Seiten zu überwachen war. Weiter wundere ich mich, daß dieser Vertrag nach 30 jähriger Dauer einseitig gekündigt wurde, ohne daß der Vertragspartner diese Kündigung in Frage stellte. Hier müssen weitere Interessen im Spiel sein, die der Öffentlichkeit bisher vorenthalten worden sind. Die Stadt hatte vor Gericht angeboten die Kosten für das strittige Teilstück des lieben Friedens Willen zu übernehmen. Herrstein hatte es einfach ohne Begründung abgelehnt. Also um was geht es hier tatsächlich? Das momentane Ergebnis ist für uns Bürger kaum nachvollziehbar und wird nicht für die erhoffte Ruhe sorgen.