Verhandlung vorm VG Koblenz
Die Verhandlungen zur Sperrung der Wassergall haben heute in sehr sachlicher Atmosphäre stattgefunden. Das Verfahren der Stadt wurde von RA Glöckner und OB Frühauf vertreten. Das Verfahren der BI folgte im Anschluss und wurde von RA Cherdron und Herrn Elfner vertreten. Die Sachargumente waren in weiten Bereichen deckungsgleich. Bezüglich der Klagebefugnis bezieht sich die Stadt auf Art. 28 und die BI auf Artikel 2 (1) Grundgesetz. In beiden Fällen wurde die Klagebefugnis detailliert vom Gericht hinterfragt und im Laufe der Verhandlung nicht abschließend bestätigt. Die Argumentation in der Sache basiert nach wie vor im Wesentlichen auf der "alten Straße" die es schon seit dem 15. Jahrhundert gibt. Winfried Becker legte den Parzellaratlas aus dem 19. Jahrhundert im Original vor. Dieser enthält Flurstücke der Wassergall mit der Bezeichnung "An der Straße". Gemäß dem Gericht sind die Indizien der Vergangenheit nun abzuwägen. Beide Entscheidungen werden binnen zwei Wochen zugestellt. Tendenz ... ich weiß es nicht.