Weiteres Widerspruchsverfahren ...
Da das Hauptverfahren der BI gegen die Sperrung der Wassergall hinsichtlich der Beurteilung der Klagebefugnis im ersten Rechtszug offen ist, haben weitere neun Bürgerinnen und Bürger aus Regulshausen und Göttschied der Sperrung der Wassergall mit Hilfe der BI und deren Rechtsanwalt vorsorglich in einem weiteren Verfahren widersprochen. Es handelt sich um Ärzte, Gewerbetreibende, direkte Anlieger und Berufstätige welche die Wassergall teils seit Jahrzehnten nutzen und denen seit der Sperrung Umwege von bis zu 6,5 Kilometern aufgezwungen werden. Der Klagebefugnis wurde sich ausführlich gewidmet und die bekannten Sachargumente werden untermauert durch weitere Papiere erneut vorgetragen.
Man sollte in Herrstein und Hintertiefenbach nicht darauf bauen, dass die unrechtmäßige und kaum zu verstehende Vorgehensweise der Verwaltung von den Bürgern irgendwann hingenommen wird. Ruhe wird erst dann einkehren, wenn die Straße wieder ihrer rechtlichen Bestimmung zugeführt, instand gesetzt und vom Unrat der Anlieger inklusive der in die Fahrbahn ragenden Steine und Hecken gereinigt worden ist.