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Verhandlung im Kreisrechtsausschuss

Vorsitz des KRA hatte Herr Brünesholz, Beisitzer waren die Herren Rudi Röper und Rainer Schell.


Alle Bürgermeister, OB Frühauf, Bgmst. Weber, Ortsbgmst. Ebels waren bei beiden Verfahren persönlich dabei.


Der Sitzungsaal der Kreisverwaltung war mit rund 60-70 Teilnehmern voll besetzt. Die Rhein- Zeitung war zugegen. Der Vorsitzende wies auf das Verbot von Tonaufnahmen und Bildern hin.


Verfahren Elfner/VGV Herrstein


Der Vorsitzende hat die von Herrn Elfner eingereichten Argumente neu zusammengefasst und in einem rund 10 minütigen Vortrag detailliert vorgetragen (Chapeau, das war Arbeit). Er hat dabei auch auf die zusätzlich erforderliche Prüfung der Zweckmäßigkeit innerhalb des KRA hingewiesen.


Danach wurden die Argumente der VGV Herrstein, die im Wesentlichen bereits als Gegenargumente im Eilverfahren dienten vorgelesen.


Herr Elfner nochmals explizit auf die Erteilung gewerblicher Baugenehmigungen an der Wassergall hingewiesen, die Erklärung von Ludwig Adam , welche die Öffentlichkeit der Wassergall bestätigt, angesprochen und anhängendes Statement verlesen. Auch hat er Quellenhinweise bezüglich der Zweckmäßigkeitsprüfung und damit verbundener Widerspruchsbefugnis bei einfachem Beschwer zitiert (JuS, NVwZ …).


Der Bürgermeister wies auf die Gefahrensituation und die mögliche Haftung hin, der Ortsbürgermeister hatte gar nichts zu verlautbaren. Man habe sich nicht anders als durch Sperrung zu helfen gewusst.


Herr Elfner hat abschließend den Antrag auf Entfernung der Sperrung gestellt.


Der Vorsitzende wies darauf hin, dass seine Widerspruchsbefugnis noch zu prüfen sei und dass eine Entscheidung in interner Sitzung des KRA erfolgen soll. Das Ergebnis werde er schriftlich erhalten.


Verfahren Stadt I-O/ VGV Herrstein


Der Vorsitzende hat auf die erneute Vorlesung der Sachlage verzichtet.


Der OB wies darauf hin, dass die Wassergall aus Sicht der Stadt eine öffentliche Straße sei, dass die Stadt in Ihrer Planungshoheit beeinträchtigt sei.


Die VGV wies auf die französische Rechtsprechung im Rheinland hin, die immer eine explizite Widmung erfordere und dass es keinen gemeinsamen Bebauungsplan gebe.


Der Vorsitzende legte ein Foto aus 1988 vor, auf dem der damalige OB der Stadt die Wassergall dem öffentlichen Verkehr freigab und fragte VGV Herrstein wo den die dazugehörige Widmung sei. Er könne sich nicht vorstellen, dass der OB dies grundlos getan hätte. Dann ging er auf die Vereinbarung aus 1987 ein und fragte VGV Herrstein, wo denn die seinerzeit versprochene Widmung verblieben sei. Der Bgmst sagte aus, dass eine explizite Widmung nicht vorhanden, bzw. nicht aufzufinden sei. Die Stadt I-O fragte der Vorsitzende ob sie denn immer alles getan hätte um diese Vereinbarung ihrerseits einzuhalten. Nach kurzem Schweigen meinte der OB, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt-ja. Man habe instandgehalten, im Winter auch regelmäßig geräumt.


Der Vorsitzende fragte beide Parteien, ob es nicht eine Möglichkeit einer vernünftigen Regelung ohne den Rechtsweg gebe. Nach kurzem Schweigen und Diskussionen um Kosten schlug er vor, dass die Stadt Idar-Oberstein die rund 2500 m2 Straßenparzelle von Hintertiefenbach kauft (ca. 50 Cent m2) und dann eine vernünftige Anbindung Regulshausens sicherstellen könnte. Nach kurzer Diskussion gab es 15 Minuten Bedenkzeit.


Danach sahen beide Parteien den Verkauf als kritisch (Wortführer I-O), damit sei das Ziel noch nicht zu erreichen, denn auf diesem Weg sei die polizeiliche Verfügungsgewalt nicht zu übertragen. Dies ist aber zwingende Voraussetzung für die Stadt um die erforderlichen Verfügungen zwecks Räumung der Steine, Heuballen, Hecken zu erlassen. Beide Parteien haben sich vier Wochen Bedenkzeit erbeten.


Abschließend wies der Vorsitzende auf das Risiko beider Parteien für den Fall einer prozessualen Auseinandersetzung hin und erwartet eine möglichst einvernehmliche Antwort der Parteien bis Ende Juni, andernfalls würde der KRA ohne weitere Sitzung entscheiden.


Weitere Eindrücke:


Unter den Besuchern saß ein unbekannter Herr, der trotz Verbot anscheinend die Sitzung auf seinem Mobiltelefon aufnahm. Der KRA wurde in der Pause darauf angesprochen, unternahm jedoch zunächst nichts. Die Personalien sind bekannt. Weitere Besucher sagten aus, es sei der Anwalt von Thomas Mayer.


Fazit und Hinweis


Aus Sicht der BI ist alles offen. Wir stellen uns die Frage, ob es den beiden Verwaltungen noch gelingt den Knoten zu entflechten. In der Folge haben wir festgestellt, dass man sich mit einem Vergleich sehr schwer tut. Es bleibt spannend.


Vorstehende Zusammenfassung ist kein offizielles Protokoll, sondern stellt nach bestem Wissen und Gewissen das Verständnis des Verfassers dar.



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