Die BI hat ein Konto
Die Mitgliedschaft in der BI ist kostenlos und kann jederzeit schriftlich gekündigt werden. Das Mitglied verpflichtet sich lediglich die Ziele der BI nach bester Möglichkeit zu unterstützen. Trotzdem darf dies nicht darüber hinweg täuschen, dass unsere Aktionen Geld kosten. Es wäre unredlich, wenn neben der umfangreichen Arbeit auch die Kosten in vollem Umfang am BI Vorstand hängen bleiben würden. Daher sind wir der Meinung, dass es für die von der Sperrung betroffenen Bürger ein Leichtes sein sollte, das Konto der BI soweit zu füllen, dass ggf. auch eine Klage vorm Verwaltungsgericht ohne finanzielles Risiko für Einzelpersonen möglich sein sollte. Ob wir diesen Weg wirklich gehen müssen wird sich erst nach der Sitzung des Kreisrechtsausschusses entscheiden. Dann wird eine solche Entscheidung jedoch kurzfristig fallen müssen. Zusätzlich muss bedacht werden, dass ein guter Anwalt für Verwaltung nicht leicht zu finden ist, aber auch entsprechenden Vorlauf benötigt um sich unserer Thematik angemessen widmen zu können. Insgesamt bedeutet dies, dass unser Konto heute angemessen gefüllt werden muss um morgen ad hoc reagieren zu können. Ich denke es leuchtet jedem ein, dass wir ohne angemessene monetäre Ausstattung lediglich beschränkt handlungsfähig sein können. Daher bitten wir die Mitglieder der BI und alle an der Öffnung der Wassergall interessierte Bürger/innen darum einen Beitrag zu diesen Kosten zu leisten. Den Umgang mit diesen Geldern haben wir neben vielen anderen Dingen in einer Satzung geregelt, die Sie über einen Link in der Seitenleiste öffnen und ansehen können. Die Satzung wird auch in der Versammlung am 4. April im Vereinsheim des SV Regulshausen den Mitgliedern vorgestellt.
Kontoinhaber: Bürgerinitiative Offene Wassergall
IBAN: DE28562500300001141775
BIC: BILADE55XXX