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Regulshausen ist nicht betroffen

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag auf Aussetzung der Sperrung nach § 80 Abs. 5 VwGO leider abgelehnt. Die BI hatte sich insbesondere mit der Frage ob die Wassergall gewidmet ist, ob sie ein Wirtschaftsweg ist, oder ob sie mittels unvordenklicher Verjährung öffentlich geworden ist auseinandergesetzt. Die Historie der Wassergall konnte so bis 1803 konkret zurück verfolgt werden. In allen Kartenwerken ist die Wassergall als öffentliche Straße enthalten. Ebenso ist die Wassergall in den aktuellen Flächennutzungsplänen der Idar-Obersteins und Herrsteins als überörtliche Verkehrsstraße enthalten. Insofern waren unsere sachlichen Argumente gut aufbereitet und nachvollziehbar. Gescheitert ist der Antrag letztlich jedoch an der Betroffenheit des Antragstellers. Das Verwaltungsgericht sieht uns in Regulshausen, mit einfachen Worten gesprochen, in der nicht Sache als nicht rechtsbetroffen an. Wir sind auch kein direkter Anlieger der gesperrten Straße und eine zweite Zuwegung steht aus Sicht des Gerichtes zur Verfügung. Dem Beschluss war jedoch auch zu entnehmen, dass die Stadt Idar-Oberstein aus Sicht des Gerichts betroffen ist. Sie ist durch die VGV Herrstein in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht beschnitten worden. Die Wassergall verläuft über zwei Gemarkungen und ist auch in den betreffenden Flächennutzungsplänen enthalten. Nun kann vereinfacht gesprochen, die eine Gemeinde der anderen nicht soweit in deren Planungen eingreifen, dass diese in ihrer Planung beschnitten wird, in unserem Fall also der Zweck der Wassergall als überörtliche Verkehrsstraße entfällt. Wir stehen zur Zeit mit der Stadt in Kontakt um zu überzeugen, dass die Stadt nun mit besseren Argumenten den Weg der BI übernimmt. Sofern sich Idar-Oberstein parallel zum Widerspruch auch dazu entschließen kann einen Eilantrag auf Aussetzung beim Verwaltungsgericht zu stellen, könnte eine erste Entscheidung bereits in wenigen Wochen zu erreichen sein. Da Idar-Oberstein gemäß dem Eingemeindungsvertrag mit Regulshausen in der Pflicht steht die Wassergall als Straße offen zu halten, gehen wir davon aus, dass der Oberbürgermeister diesen Weg unterstützen wird. Parallel dazu arbeitet die BI zur Zeit an alternativen Szenarien.


Die Nahe Zeitung fragte heute in einem Interview ob wir enttäuscht seien. Unsere Antwort dazu ist nein! Wir befinden uns in einem Entwicklungsprozess, wir lernen dazu und haben einen langen Atem. Wir haben auch deutlich gemacht, dass sich diese Sache nicht aussitzen wird. Denn jeder der Richtung Kirn unterwegs ist fährt entweder über die Wassergall im Bewusstsein, dass er es eigentlich nicht darf, oder ärgert sich über einen Umweg von einigen Kilometern. Da tritt kein Gewöhnungseffekt ein, sondern der Groll und der Ärger steigen mit jedem Tag des Mißstandes.

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