Eilantrag beim Verwaltungsgericht Koblenz
Der Sprecher der BI hat beim Verwaltungsgericht Koblenz einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO zur Entsperrung der Wassergall gestellt. Dabei handelt es sich um einen Eilantrag, der bei positivem Bescheid die Straße wieder freigibt, bis das eigentliche Verfahren zur Klärung abgeschlossen ist. Zur Zeit wird die VGV Herrstein angehört, die dem Verwaltungsgericht bis 17.02. Ihre Entscheidung zur Sperrung begründen muss. Das Verwaltungsgericht entscheidet danach innerhalb vier bis sechs Wochen.