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Termin im Stadthaus - Der Sprecher der BI hat der Sperrung formal widersprochen

Am 26. Januar 2016 fand ein erstes Treffen der BI mit den Vertretern der Stadtverwaltung Idar-Obersteins und der Verbandegemeindeverwaltung Herrstein statt. Die Vertreter der VGV Herrstein vertraten zunächst die Ansicht, dass der 300 Meter lange Hintertiefenbacher Abschnitt der Wassergall nicht gewidmet sei und somit auch nicht dem öffentlichen Straßenrecht unterliege. Die Räumung der Hindernisse sei daher nicht rechtens. Aus Gründen der Haftung habe man das Teilstück sperren müssen. Dieser Auslegung ist die Idar-Obersteiner Verwaltung unseres Ermessens nicht ohne weiteres gefolgt. Insbesondere wurde vorgebracht, dass bereits angelaufene andere Maßnahmen zur Entschärfung der Situation am Reiterhof durch die Sperrung abgewürgt worden seien. Die Vertreter der BI versuchten dahingehend zu überzeugen, dass die Wassergall aufgrund Jahrhunderte Nutzung, verschiedener Dokumente und gesetzlicher Auslegung überhaupt keiner neuerlichen Widmung mehr bedürfe. Die Wassergall sei eine öffentliche Straße. Die VGV beharrte jedoch auf ihrem Standpunkt. Etwas deutlicher wurde der Hintergrund, als man die Frage vorbrachte, weshalb die Herrsteiner Verwaltung Massnahmen bezahlen solle, die der Durchfahrt der Idar-Obersteiner nutzen? Damit wurde vermutlich das eigentliche Problem angesprochen. Man hätte durchaus andere Lösungen finden können, trotzdem hat man sich seitens der VGV für die schwerwiegenste, jedoch für Herrstein billigste Lösung entschieden. Massnahmen zur Verbreiterung des betroffenen Bereiches, oder zur Verkehrsberuhigung wären möglich, wurden jedoch verworfen. Da man trotz der gut 2 1/2 stündigen Sitzung nicht voran gekommen ist, hat die BI, vertreten durch ihren Sprecher Joachim Elfner einen schriftlichen Widerspruch gegen die unseres Ermessens unzulässige Sperrung einer nach wie vor öffentlichen Straße eingelegt. Nach Prüfung der Widerspruchsberechtigung hat die VGV hat nun die Möglichkeit die Sperrung aufzuheben, oder die Angelegenheit zur weiteren Entscheidung dem Kreisrechtsausschuß vorzulegen. Die BI bemängelt, dass man die Sperrung eines 300 Meter langen Teilstückes der Wassergall, ohne die restliche Strecke zu berücksichtigen, nur als einen Akt nicht nachvollziehbarer Kleinstaaterei begreifen kann. Zumindest solange es tragfähige Alternativen gibt. Die weitere Entwicklung der Wassergall als Straße hätte man parallel dazu beraten und vereinbaren können, jedoch muss dazu auch der Wille aller Beteiligten vorhanden sein. Das haben wir leider vermisst.


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